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   OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93   

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https://dejure.org/1993,4944
OLG Frankfurt, 26.11.1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1993 - 20 W 265/93 (https://dejure.org/1993,4944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1009 Abs. 1 § 1030
    Belastbarkeit eines Grundstücks zugunsten eines Miteigentümers mit einem Nießbrauch

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1994, 204
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 02.01.2018 - 20 W 331/17

    Auslegung einer Befreiung von § 181 BGB

    Die Zwischenverfügung hat demnach die Angabe sämtlicher Hindernisse zu enthalten, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse, die klar aufgezeigt werden müssen und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der konkret aufgezeigten Hindernisse (vgl. die Nachweise bei OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204; BayObLG 1997, 129; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 104ff).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Gemäß § 1009 Abs. 1 BGB können die untereinander in Bruchteilsgemeinschaft (§ 1008; §§ 741 ff. BGB) stehenden Beteiligten zu 1 und 2 durch gemeinsame Verfügung (§ 747 Satz 2 BGB) für einen oder für jeden von ihnen einen Nießbrauch an der ganzen gemeinschaftlichen Sache, hier dem Wohnungs- und Teileigentum, bestellen (OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204/205; Demharter Anhang zu § 44 Rn. 40), auch durch entsprechenden Nießbrauchsvorbehalt im Zuge einer Anteilsveräußerung (vgl. BGHZ 190, 267/269 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12

    Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung

    Dementsprechend hat die Zwischenverfügung zu enthalten die Angabe sämtlicher Hindernisse, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse, die klar aufgezeigt werden müssen, und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der aufgezeigten Hindernisse (so zuletzt Senat, Beschluss vom 28.06.2011, 20 W 236/11, unter Hinweis auf Senat Rpfleger 1994, 204; BayObLGZ 1997, 129; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 18 Rz. 102).

    Vor diesem Hintergrund ist die Zwischenverfügung schon deshalb aufzuheben, weil sie nach den oben dargelegten Kriterien nicht so abgefasst ist, dass sie den Antragstellern eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht (so zuletzt Senat, Beschluss vom 28.06.2011, 20 W 236/11, unter Hinweis auf Senat Rpfleger 1994, 204; Meikel/Streck, a.a.O., § 77 Rz. 12 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 11.10.2010 - 8 W 437/10

    Beschwerde gegen originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an einem

    Denn heute ist es nicht mehr umstritten, dass auch die originäre Bestellung eines Eigentümernießbrauchs an Grundstücken zulässig ist (Pohlmann in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 21 ff; Jauernig, BGB, 13. Aufl. 2009, § 1030 BGB Rn. 3; Wegmann in Bamberger/Roth, Beck'scher online-Kommentar, Stand 1. Februar 2010, § 1030 BGB Rn. 12; Frank in Staudinger, BGB, 2009, § 1030 BGB Rn. 31 ff; BGH NJW 1964, 1226 zur Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit am eigenen Grundstück; OLG Frankfurt Rpfleger 1994, 204; OLG Köln NJW-RR 1999, 239; je m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Dementsprechend hat die Zwischenverfügung zu enthalten die Angabe sämtlicher Hindernisse, die der Eintragung entgegenstehen, ferner die Bezeichnung sämtlicher Mittel oder Wege zur Beseitigung der Hindernisse und schließlich die Setzung einer Frist zur Beseitigung der aufgezeigten Hindernisse (vgl. die Nachweise bei Senat Rpfleger 1994, 204; BayObLGZ 1997, 129).
  • OLG Zweibrücken, 17.05.2010 - 3 W 11/10

    Eintragung eines Nießbrauchs zu Gunsten des Miteigentümers eines Grundstücks

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 26. November 1993 (Rpfleger 1994, 204 ) zutreffend festgestellt, dass zugunsten eines Miteigentümers eines Grundstückes ohne Einschränkung und ohne die Anerkennung eines besonderen Bedürfnisses ein Nießbrauch eingetragen werden kann (so auch BayObLG, Rpfleger 1992 für die Belastung eines Grundstückes zugunsten eines Miteigentümers mit einem Wohnrecht).
  • OLG Naumburg, 17.06.2002 - 11 Wx 7/02

    Zur Auslegung einer Beschwerdeschrift, wenn ein Notar in diesem offen lässt, für

    Die Zwischenverfügung muss u.a. alle zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses bestehenden Mittel und Möglichkeiten anführen, ohne den Antragsteller auf einen bestimmten Weg festzulegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 103; 1993, 147, 148; 1994, 204, 205; BayObLGZ 1970, 163, 165; Schöner/Stöber, Rdn. 451).
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

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  • OLG Frankfurt, 14.12.2010 - 20 W 516/10

    Grundbuch: Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks

    Vor diesem Hintergrund ist die Zwischenverfügung nach den oben dargelegten Kriterien nicht so abgefasst, dass sie den Beteiligten eine sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht (vgl. zu diesem Erfordernis: Senat, Beschluss vom 17.06.2010, 20 W 185/10, m. w. N.; Rpfleger 1994, 204).
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